Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen bleibt die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung während des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestehen.[1] Bei den übrigen Arbeitnehmerinnen bleibt es ebenfalls bei dem bisherigen Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen