Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes.[1] Voraussetzung ist, dass sie

  • bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
  • in Heimarbeit beschäftigt sind oder
  • ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist.

Betroffen sind nicht nur privat versicherte Frauen, sondern auch geringfügig beschäftigte Frauen, die trotz eines Arbeitsverhältnisses noch einen Anspruch auf Familienversicherung bei ihrem Ehemann/Lebenspartnerin bzw. einem Elternteil haben.[2]

Dieses spezielle Mutterschaftsgeld ist jedoch auf insgesamt 210 EUR begrenzt. Es wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) – Mutterschaftsgeldstelle – auf Antrag gezahlt. Dieser kann online[3] oder in Papierform gestellt werden. Der Arbeitgeber hat eine Verpflichtung, auch in diesen Fällen einen Arbeitgeberzuschuss leisten zu müssen, und die Möglichkeit einer Erstattung dieser Aufwendungen.[4]

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