Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist

  • in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
  • in Heimarbeit beschäftigt sind oder
  • deshalb nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, weil dieses während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist,

erhalten Mutterschaftsgeld.

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