Zum einen gibt es multilaterale Abkommen, die für eine Vielzahl von Staaten gültig sind. Für den Bereich der Sozialversicherung ist hier vor allem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 und die dazugehörige Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 zu nennen. Zum anderen gibt es bilaterale Abkommen, die jeweils zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Abkommensstaat geschlossen wurden.

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