Sachverhalt Rechtsgrundlage Rechtsfolge/Besonderheiten Berechtigung die Einigungsstelle anzurufen
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder § 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 und Abs. 7 Satz 3 Ersetzung der Einigung Arbeitgeber
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern § 38 Abs. 2 Satz 5 bis 7 BetrVG Ersetzung der Einigung, Minderheitenschutz beachten Arbeitgeber
Zeit und Ort der Sprechstunden § 39 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Betriebsrat
Herabsetzung der Anzahl des Gesamtbetriebsrats § 47 Abs. 6 BetrVG Ersetzung der Einigung, Einigungsstelle für das Gesamtunternehmen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat
Herabsetzung der Anzahl des Konzernbetriebsrats §§ 55 Abs. 4 i.V.m. 47 Abs. 6 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Konzernbetriebsrat
Mitglieder Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 65 Abs. 1 i.V.m. 37 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber
Zeit und Ort der Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 69 Satz 2 und 3 i.V.m. 39 Abs. 1 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Betriebsrat
Herabsetzung der Mitgliederzahl der Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung § 72 Abs. 6 i.V.m. Abs. 5 BetrVG Ersetzung der Einigung, Einigungsstelle für das Gesamtunternehmen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat
Berechtigung der Beschwerde eines Arbeitnehmers § 85 Abs. 2 BetrVG Ersetzung der Einigung, jedoch nicht, wenn ein individueller Rechtsanspruch vorliegt Betriebsrat
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten § 87 Abs. 2 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Betriebsrat
Änderung von Arbeitsplatz, -ablauf, -umgebung § 91 Satz 2 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Betriebsrat
Mitbestimmung bei Personalfragebögen, Formularen und Beurteilungsgrundsätzen § 94 Abs. 1, 2 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Betriebsrat
Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien in Betrieben mit 500 oder weniger Arbeitnehmern § 95 Abs. 1 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber
Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien in Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern § 95 Abs. 2 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Betriebsrat
Mitbestimmung bei der Aufstellung von Auswahlrichtlinien mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) § 95 Abs. 2a BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber (und Betriebsrat)
Mitbestimmung bei Durchführung und Auswahl von betrieblichen Bildungsmaßnahmen § 98 Abs. 4 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Betriebsrat
Auskunft vom Arbeitgeber über wirtschaftliche Angelegenheiten § 109 BetrVG Ersetzung der Einigung Hinzuziehung von Sachverständigen möglich Arbeitgeber und Betriebsrat
Sozialplan § 112 Abs. 4 BetrVG Ersetzung der Einigung
Achtung: besondere Anforderungen durch § 112 Abs. 5 BetrVG
Arbeitgeber und Betriebsrat
Seebetriebsrat § 116 Abs. 3 Nr. 2, 4, 8 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Seebetriebsrat
Bestellung und Kompetenzen der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 9 Abs. 3 ASiG i.V.m. §§ 87, 76 BetrVG Ersetzung der Einigung Arbeitgeber und Betriebsrat

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