Beziehen Sie unbedingt den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens in die Projektplanung mit ein, damit dieser den Prozess auf den Datenschutz hin überprüfen kann. Insbesondere bei nicht komplett anonym durchgeführten Befragungen sind die Regelungen der DSGVO zu beachten.

Wenn Sie die Befragung extern vergeben, muss hierzu ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem externen Dienstleister geschlossen werden. In diesem wird genau festgelegt, welche Daten dieser bekommt, wer darauf Zugriff hat und wie mit den Daten umzugehen ist.

Machen Sie in der Kommunikation deutlich, dass der Datenschutzbeauftragte bezüglich des ordnungsgemäßen Umgangs mit den Daten involviert ist und dem geplanten Prozess zustimmt. Auch das kann das Vertrauen erhöhen und sich auf die Rücklaufquote der Befragung auswirken.

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