Den Entgeltunterlagen für kurzfristig Beschäftigte sind Nachweise über den Status des Arbeitnehmers (z. B. Student, freiwillig Wehrdienstleistender, Rentner) sowie über dessen Krankenversicherungsschutz beizufügen.

Außerdem gehören zu den Entgeltunterlagen

  • die Rückmeldung der Minijob-Zentrale zu den Vorbeschäftigungszeiten des kurzfristig Beschäftigten,
  • die Erklärung des Arbeitnehmers über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr sowie
  • die Bestätigung, dass die Aufnahme weiterer Beschäftigungen dem Arbeitgeber anzuzeigen ist. Dies betrifft sowohl kurzfristige als auch geringfügig entlohnte und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Sozialversicherungsträger im Nachhinein Überschneidungen oder Überschreitungen der 3-Monatsgrenze von kurzfristigen Beschäftigungen feststellen. Dies würde im Einzelfall grundsätzlich zur rückwirkenden Versicherungspflicht mit zum Teil erheblichen Beitragsnachforderungen führen.

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