Für die Stundenlohnhöchstgrenze ist der durchschnittliche Stundenlohn maßgebend. Dieser ergibt sich durch Verteilung des gesamten Arbeitslohnes auf die Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden der Beschäftigungsdauer. Als tatsächliche Arbeitsstunden gelten dabei auch Arbeitsstunden, die auf Urlaub, Krankheit oder gesetzliche Feiertage entfallen, wenn der Arbeitslohn fortgezahlt wird.

 
Wichtig

Stundenlohn muss auf Zeitstunden umgerechnet werden

Als Arbeitsstunde ist stets die Zeitstunde von 60 Minuten anzusetzen. Deshalb muss die Stundenlohngrenze entsprechend umgerechnet werden, wenn der Arbeitslohn für kürzere Zeiteinheiten gezahlt wird. Zahlt der Arbeitgeber z. B. einen "Stundenlohn" von 9 EUR für eine Arbeitsdauer von 45 Minuten, beträgt der für die Stundenlohngrenze maßgebliche Arbeitslohn 12 EUR (9 EUR × 60/45).

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