Wenn die monatliche Entgeltgrenze in mehr als 2 Kalendermonaten pro Jahr unvorhersehbar überschritten wird, liegt ab dem 3. oder darauffolgenden Monat der Überschreitung keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor, wenn zeitgleich auch die Jahresentgeltgrenze von 6.456 EUR überschritten wird. Weiterhin liegt in den Monaten, in denen die Entgeltgrenze von 1.076 EUR und die Jahresentgeltgrenze von 6.456 EUR unvorhersehbar überschritten wird, ebenfalls keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor. Im darauffolgenden Monat ist zu prüfen, ob erneut die Voraussetzungen einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung vorliegen.

Infographic

 
Praxis-Beispiel

Rückwirkende Betrachtung bei unvorhersehbarem Überschreiten

Ein geringfügig entlohnt Beschäftigter ist gegen ein fixes Entgelt von 470 EUR im Monat angestellt. In den Monaten März, Juni, Juli, November und Dezember 2024 wird wegen Krankheitsvertretung unvorhersehbar jeweils ein erhöhtes Entgelt von 650 EUR gezahlt.

Der Arbeitgeber legt als Jahreszeitraum für die Bestimmung des regelmäßigen Arbeitsentgelts jeweils das Kalenderjahr zugrunde.

Ergebnis: Das unvorhersehbare Überschreiten der Entgeltgrenze in den Monaten März, Juni, Juli und November bleibt ohne Auswirkungen auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung, da die zulässige Jahresentgeltgrenze von 6.456 EUR nicht überschritten wird (470 EUR x 8 + 650 EUR x 4 = 6.360 EUR). Auch wenn die monatliche Geringfügigkeitsgrenze dabei unvorhersehbar bereits mehr als 2-mal überschritten wurde, bleiben diese Überschreitungen unberücksichtigt.

Die unvorhersehbare Überschreitung im Dezember 2024 führt ebenfalls nicht zu einer Versicherungspflicht, da es sich hierbei um ein gelegentliches Überschreiten (max. 2 Kalendermonate) innerhalb des Jahreszeitraums (1.1.2023 bis 31.12.2024) der Geringfügigkeitsgrenze handelt. Das Entgelt im Dezember 2024 liegt unter dem doppelten Betrag der Geringfügigkeitsgrenze (1.076 EUR). Somit bleibt das Beschäftigungsverhältnis ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis. Die Überschreitung im Dezember stellt die erste unvorhersehbare Überschreitung in den letzten 12 Kalendermonaten dar, da erst hier die Jahresverdienstgrenze von 6.456 EUR überschritten wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge