Die Tabelle enthält die relevanten Mindestnettobeträge für Arbeitnehmern in Altersteilzeit in sogenannten "Altfällen" (Übergangsfälle, basierend auf altem Recht bis 30.6.2004). Die Tabelle wurde als Anlage 1 der AltTZG§15V - Mindestnettobetrags-Verordnung veröffentlicht. Sie ist ab 2008 anzuwenden und hat weiterhin Gültigkeit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge