Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer richtet sich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Im Regelfall fällt in den Steuerklassen I bis IV für das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich bis zu einem Monatsverdienst von ca. 1.290 EUR keine und darüber hinaus nur wenig Lohnsteuer an. Je nachdem, welche weiteren Einkünfte vorhanden sind, können die zusätzlichen Einkünfte aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich durch die Zusammenrechnung mit anderen steuerpflichtigen Einkünften in einem solchen Maße der Steuerprogression unterliegen, dass diese Beschäftigungsform wegen des sich daraus ergebenden geringen Nettoentgelts nicht mehr lukrativ ist.

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