Im Übergangsbereich mit einem regelmäßigen Verdienst zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Arbeitnehmer im unteren Bereich des Übergangsbereiches in der Beitragstragung stärker zu entlasten. Der Anreiz zur Aufnahme eine versicherungspflichtigen Beschäftigung soll damit erhöht werden. Die Abgaben der Arbeitnehmer steigen gleitend im Übergangsbereich auf den regulären Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber hat angepasst an die Abgaben des Minijobs höhere Beiträge im unteren Sektor des Übergangsbereichs zu zahlen. Hier liegen die Abgaben des Arbeitgebers bei ca. 28 %. Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen, wie sich die Beitragsbelastung beim Einstieg in den Übergangsbereich gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung verändert.

 
Praxis-Beispiel

Familienversicherte, rentenversicherungspflichtige Minijobberin

Eine Verkäuferin wird ab 1.1.2024 gegen ein monatliches Entgelt von 538 EUR beschäftigt. Sie ist familienversichert, hat ein Kind und ist im Minijob rentenversicherungspflichtig. Beiträge zur Sozialversicherung (ohne Umlagen und Unfallversicherung) fallen wie folgt an:

 
Arbeitgeber
Rentenversicherung (pauschal 15 %): 80,70 EUR
Krankenversicherung (pauschal 13 %): 69,94 EUR
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung insgesamt: 150,64 EUR
Arbeitnehmer
Rentenversicherung (3,6 %): 19,37 EUR
Nettoentgelt: 518,63 EUR
 
Praxis-Beispiel

Beschäftigte im Übergangsbereich

Der gleiche Sachverhalt wie im vorherigen Beispiel mit dem Unterschied, dass das monatliche Arbeitsentgelt 540 EUR beträgt und die Regelungen zum Übergangsbereich angewendet werden. Die Krankenkasse der Beschäftigten im Übergangsbereich erhebt einen Zusatzbeitrag i. H. v. 1,1 %. Dieser ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin aufzubringen. Sozialversicherungsbeiträge (ohne Umlagen und Unfallversicherung) fallen jetzt wie folgt an:

 
Arbeitgeber
Rentenversicherung: 68,67 EUR
Krankenversicherung: 57,96 EUR
Arbeitslosenversicherung: 9,60 EUR
Pflegeversicherung: 12,55 EUR
Arbeitgeberanteile insgesamt: 148,78 EUR
Arbeitnehmer
Rentenversicherung: 0,25 EUR
Krankenversicherung: 0,22 EUR
Arbeitslosenversicherung: 0,04 EUR
Pflegeversicherung: 0,05 EUR
Arbeitnehmeranteile insgesamt: 0,56 EUR

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