Überblick

Im Mindestlohngesetz (MiLoG) ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns lediglich die Regelung enthalten, dass der Mindestlohn ab dem 1.1.2015 brutto 8,50 EUR je Zeitstunde beträgt. Mit den Verordnungen zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns wurde dieser auf brutto 8,84 EUR je Zeitstunde zum 1.1.2017 angehoben und steigt seitdem kontinuierlich. Von 1.1.2022 bis 30.6.22 galt ein Mindestlohn i. H. v. 9,82 EUR, ab dem 1.7.2022 betrug er 10,45 EUR und ab dem 1.10.2022 12 EUR pro Stunde. Seit dem 1.1.2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 EUR brutto pro Zeitstunde. Eine weitere Erhöhung soll zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR erfolgen. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn besteht nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes, unabhängig davon, ob es sich um inländische oder ausländische Arbeitgeber handelt. Maßgeblich hierfür ist, dass das MiLoG dann zu beachten ist, wenn die Arbeitsleistung in Deutschland erbracht wird.[1]

Es stellen sich im Zusammenhang mit dem Mindestlohn folgende Fragen:

  • Wie wird der Mindestlohn berechnet?
  • Ob und wenn ja welche anderen Lohnbestandteile können hierauf angerechnet werden?
  • In welchem Zeitraum muss ein Mindestlohn erreicht sein?

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