Überblick

Die Beitragsansprüche der Sozialversicherung entstehen neben den Ansprüchen aus gezahlten Entgelten, auch aus Arbeitsentgelten, die vom Arbeitgeber aufgrund von Arbeits- und Tarifverträgen oder gesetzlicher Regelungen geschuldet werden. Die Prüfung dieser Entgeltansprüche gehört zum Prüfauftrag der Rentenversicherungsträger. Sie erstreckt sich auch auf die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften. Werden im Rahmen von Betriebsprüfungen Verstöße festgestellt, werden die Behörden der Zollverwaltung unterrichtet.

Als Zusammenarbeitsbehörde sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Feststellungen der Behörden der Zollverwaltung im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sozialversicherungsrechtlich auszuwerten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Tarifautonomiestärkungsgesetz, dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und in § 76 SGB IV i. V. m. § 28p SGB IV sowie in der Beitragsverfahrensverordnung.

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