Kurzbeschreibung
Für Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem Entgelt zwischen 450,01 EUR und 520 EUR wurden Übergangsregelungen geschaffen, damit die Beschäftigung trotz der erhöhten Geringfügigkeitsgrenze ab 1.10.2022 sozialversicherungspflichtig bleibt. Die interaktive Grafik erklärt, für wen der Bestandsschutz gilt und informiert über die Befreiungsmöglichkeiten und meldetechnischen Konsequenzen.
Interaktive Grafik
Wichtiger Hinweis
Erfahren Sie mehr über die Übergangsregelungen im Übergangsbereich ab 1.10.2022. Über die beiden Buttons unten links haben Sie die Möglichkeit weitere Informationen zur Befreiung vom Bestandsschutz oder zu den Meldungen zum 1.10.2022 zu erhalten.
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