Unter einem ständigen Vertreter ist eine Person zu verstehen, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt.[1] Ständiger Vertreter ist insbesondere jemand, der für ein Unternehmen nachhaltig

  • Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge hereinholt oder
  • einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.

Als ständiger Vertreter kommt aber auch eine Person in Betracht, die eine Zweigstelle leitet oder die Aufsicht über einen Bautrupp ausübt, nicht jedoch ein einzelner Monteur, der von Fall zu Fall Montagearbeiten im Inland ausführt.[2]

Auf den lohnsteuerlichen Betriebsstättenbegriff kommt es insoweit nicht an.[3]

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