Innerhalb einer Meldung zur Sozialversicherung sind stets die Personengruppe (PGR) und die Beitragsgruppe (BGR) verschlüsselt zu übermitteln. Hierbei sind nur bestimmte Kombinationen zwischen diesen beiden Schlüsseln möglich. Das Verzeichnis zeigt alle zulässigen Kombinationen von PGR und BGR auf. Nicht genannte Kombinationen sind unzulässig und werden von den Krankenkassen nicht angenommen bzw. verarbeitet.

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