Meldesachverhalt Art der Meldung Abgabegrund Frist
Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung Anmeldung 10 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn
Wechsel der Krankenkasse bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis Anmeldung
(bei der neuen Krankenkasse)
11 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Krankenkassenwechsel
Wechsel der Beitragsgruppe bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis Anmeldung 12 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beitragsgruppenwechsel
Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Anmeldung 13 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen
Aufnahme einer Beschäftigung in bestimmten Wirtschaftsbereichen/-zweigen Sofortmeldung 20 Spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme

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