Begriff

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) bietet altersunabhängige Förderleistungen im Bereich der beruflichen Bildung. Das BAföG steht demgegenüber Studenten zur Verfügung, die ein Hochschulstudium absolvieren. Mit dem Aufstiegs-BAföG kann gefördert werden, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen nach dem AFBG gelten nicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges, selbst dann nicht, wenn sie nach dem BAföG gefördert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Maßgeblich ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12.8.2020, BGBl. 2020 I S. 1936, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 19.12.2022, BGBl. 2022 I S. 2632. Ergänzend zu beachten sind das Einkommensteuergesetz (EStG), die Abgabenordnung (AO), das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), das Wohngeldgesetz (WoGG) sowie das Bildungsreformgesetz.

Sozialversicherung: Das sog. "Meister-BAföG" wird nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsförderung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) bezahlt.

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