Während der Teilnahme an einer Maßnahme wird ein Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung (Maßnahmebeitrag) geleistet.[1] Bei Vollzeitmaßnahmen wird darüber hinaus ein Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (Unterhaltsbeitrag) gezahlt.[2]
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.[3]
Höhe der Förderung seit dem 1.8.2020
Seit dem 1.8.2020 werden zum Maßnahmebeitrag 50 % als Zuschuss gewährt.[4] Der Unterhaltsbeitrag wird in voller Höhe als Zuschuss geleistet.[5]
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