Die persönlichen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Aufstiegs-BAföG sind in den §§ 8–9a AFBG geregelt. Hierzu zählen unter anderem:

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder Zugehörigkeit zu einer der in § 8 AFBG genannten Personengruppen
  • Vorqualifikation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß § 9 AFBG
  • regelmäßige Teilnahme und Teilnahmenachweis gemäß § 9a AFBG

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