Das ehemalige Meister-BAföG wird seit der Novelle des AFBG aus dem Jahr 2016[1] offiziell als Aufstiegs-BAföG bezeichnet. Ziel des AFBG ist es, das Fortbildungsniveau zu erhöhen und insbesondere Existenzgründungen nach erfolgter Fortbildung zu ermöglichen. Mit Wirkung zum 1.8.2022 sind weitere Neuerungen in Kraft getreten, welche zu einer verbesserten Förderung der Aufstiegsfortbildung führen.[2] Mit dieser aktuellsten Änderung wurden insbesondere die Freibeträge und Bedarfssätze angehoben.

[1] Zu Übergangsregelungen für Maßnahmen, die bereits vor dem 1.8.2016 begonnen wurden, siehe § 30 AFBG.
[2] Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung v. 12.8.2020, BGBl. 2020 I S. 1936, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes v. 19.12.2022, BGBl. 2022 I S. 2632.

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