Mehrarbeitsvergütung

Mehrarbeitsvergütungen (Überstundenvergütungen) stellen als unmittelbare Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.[1]

Zuschläge für Mehrarbeit

Zuschläge, die vom Arbeitgeber für die geleistete Mehrarbeit gezahlt werden (insbesondere aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen), gehören ebenfalls zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Dies gilt auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.[2]

Steuerfreie Mehrarbeitszuschläge sind beitragsfrei zur Sozialversicherung.[3] In der Unfallversicherung werden sie allerdings als Entgelt behandelt.

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