Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden.[1]

 
Hinweis

Langfristige Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem Ausland arbeitsunfähig zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Beim Abschluss einer privaten Krankengeldtageversicherung muss darauf geachtet werden, dass die Krankengeldtageversicherung auch langfristig und bei Rückkehr nach Deutschland leistet.

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