Gruppe K - Kaufmännische Angestellte über 19 Jahre Gruppe K 1 Art der Tätigkeit: Angestellte, die mit einfachen Schreib- und Büroarbeiten beschäftigt sind. Berufsausbildung: ohne fachbezogene Ausbildung. Tätigkeitsbeispiele: Schreib- und Bürohilfskräfte, ferner mit Postabfertigung und Vervielfältigungsarbeiten beschäftigte Angestellte, Telefonisten für Anlagen mit bis zu zwei Amtsanschlüssen. Gruppe K 2 Art der Tätigkeit: Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit. Berufsausbildung:
a) |
Abgeschlossene Ausbildung oder |
b) |
Abschluß einer Berufsfachschule oder einer gleichgestellten Ausbildungsanstalt und 1-jährige einschlägige Berufstätigkeit oder |
c) |
Mittlere Reife an einer höheren Schule und 2-jährige einschlägige Berufstätigkeit oder |
d) |
praktische kaufmännische Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren nach vollendetem 16. Lebensjahr in der Gruppe, in die sie eingestuft werden sollen. Die mit dem Besuch einer Berufsfachschule oder einer höheren Nichtfachschule (Gymnasium, Realschule usw.) verbrachte Zeit - bei abgeschlossener Ausbildung die Ausbildungszeit auch vor vollendetem 16. Lebensjahr - wird hierbei voll angerechnet. |
Tätigkeitsbeispiele: Stenotypisten, die mindestens 150 Silben in der Minute schreiben können; Telefonisten für Anlagen mit mehr als 2 Amtsanschlüssen; Angestellte in Einkaufs-, Versand-, Lohn- und Personalbüros, Buchhaltung, Kasse, Rechnungsabteilung, Krankenkasse, Registratur; Korrespondenten für einfachen Briefwechsel; Kontoristen; Hilfsfakturisten; Locher; Prüfer und Sortierer von Lochkarten. Gruppe K 2a Art der Tätigkeit: Angestellte mit ausreichenden Kenntnissen und Erfahrungen sowie teilweiser Selbständigkeit, die aus der Gruppe der Angestellten der Gehaltsgruppe K 2 herausragen, ohne bereits die Tätigkeitsmerkmale der Angestellten der Gehaltsgruppe K 3 zu erfüllen. Berufsausbildung: Wie K 2. Tätigkeitsbeispiele: Wie K 2 unter Berücksichtigung der Tätigkeitsbeschreibung von K 2a. Gruppe K 3 Art der Tätigkeit: Angestellte, die selbständig auf allgemeine Anweisung arbeiten. Berufsausbildung: Wie K 2. Tätigkeitsbeispiele: Stenotypisten, die nicht nur mechanisch nach Diktat arbeiten, sondern auch ein umrissenes Diktat form- und stilgerecht absetzen können sowie Stenotypisten für fremdsprachigen Schriftwechsel auf Anleitung; Buchhalter; Betriebsabrechner; Korrespondenten; Fakturisten; Lohnbuchhalter; Statistiker; Kalkulatoren; Lagerverwalter, die für die Wareneinnahme, Warenausgabe und Lagerhaltung verantwortlich sind; qualifizierte Lohnrechner; einfache Tabellierer; Sekretäre. Gruppe K 3a Art der Tätigkeit: Angestellte mit besonderer Fachkenntnis und Erfahrung, die mit der selbständigen Erledigung schwieriger Arbeiten betraut und denen Angestellte der Gruppe K 3 aus ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich unterstellt sind. Berufsausbildung: Wie K 2. Tätigkeitsbeispiele: Erste Buchhalter, die alle buchhalterischen Arbeiten mit Ausnahme der Bilanz selbständig erledigen; erste Betriebsabrechrechner; erste Lohnbuchhalter; erste Korrespondenten; erste Fakturisten; erste Lageristen; erste Expedienten; erste Nachkalkulatoren; erste Kassierer; erste Sekretäre; Einkäufer und Verkäufer, soweit sie nicht unter K 4 fallen; qualifizierte Tabellierer mit Kenntnissen für schwierige Schaltungen. Gruppe K 4 Art der Tätigkeit: Angestellte mit selbständigen Tätigkeiten, die umfangreiche kaufmännische Spezialkenntnisse und praktische Erfahrungen erfordern und denen in der Regel Angestellte der Gruppe K 3 aus ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich unterstellt sind. Berufsausbildung: Wie K 2. Tätigkeitsbeispiele: Bilanzbuchhalter; Hauptkassierer; Ein- und Verkäufer; Bürovorsteher, soweit sie nicht höher einzustufen sind; Einrichter von Lochkartenmaschinen. Gruppe K 5 Art der Tätigkeit: Angestellte in besonders verantwortlicher Stellung mit Dispositionsbefugnis. |