
Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen
- Ausstellungen auf Messen (Aufbau und Verkauf sind meldepflichtig)
- Teilnahme an Kongressen oder Veranstaltungen (Redner gegen Entgelt sind meldepflichtig)
- Teilnahme an firmeninternen Besprechungen
- Kundenbesuche zur Verhandlung von Verträgen
- Transitverkehr
- Anlieferung von Waren im Werkverkehr
- Tätigkeiten im Transportgewerbe
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