Um im Unternehmen Low Performance zu vermeiden, zu verringern oder im Falle einer Behinderung adäquate Lösungen zur Integration und Weiterbeschäftigung betroffener Mitarbeiter in den Arbeitsprozess zu ermöglichen, ist die Erstellung von Fähigkeits- und Anforderungsprofilen erforderlich. Fähigkeitsprofile betreffen den Menschen. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Arbeitsperson erfasst und die Ergebnisse in ein standardisiertes Fähigkeitsprofil eingetragen. Die Erfassung der Tätigkeitsinhalte und -anteile zeigt auf, welche ohne erhöhte Risiken für die Gesundheit ausgeführt werden können.

Zur Prüfung, an welchem Arbeitsplatz der betreffende Mitarbeiter arbeiten bzw. welche Tätigkeit im Unternehmen er verrichten kann, ohne dass ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht, müssen auch die Anforderungen des Arbeitsplatzes/der Tätigkeit erfasst werden. Durch den damit möglichen Abgleich ergeben sich differenzierte Aussagen zur Beanspruchung – etwa zu Überforderungen bzw. zu Gefährdungen.[1] Die Erfassung und Bewertung der Fähigkeiten und Fertigkeiten erfolgt durch Tests, Beobachtungen und medizinische Befunde, die Erfassung der Arbeitsanforderungen durch Instrumente der Arbeitsanalyse.

Zur Durchführung eines Profilabgleichs können folgende Verfahren herangezogen werden:

Anforderungs- und Belastbarkeitsanalyse (ABA):

  • Ein von BMW im Zuge eines BMBF-geförderten Rahmenprogramms "Humanisierung des Arbeitslebens" entwickeltes wissenschaftlich fundiertes System zur Anforderungs- und Belastbarkeitsanalyse;
  • 19 Merkmale, mit denen sich die Belastung an Montagearbeitsplätzen nach Höhe und Dauer quantifizieren lässt;
  • Verfahren gliedert sich in ABAtech (Ergonomiebewertung, Teilbereich der Gefährdungsbeurteilung) und ABAMed (Erfassung medizinischer Daten und ggf. Leistungseinschränkungen des Mitarbeiters).[2]

IMBA/MELBA:

  • IMBA steht für Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt;
  • IMBA besteht aus 3 Komponenten:

    1. Anforderungsprofil Arbeitsplatz,
    2. Fähigkeitsprofil einer Person mit Behinderung und
    3. Profilvergleich: primär werden körperliche Arbeitsanforderungen, Umgebungseinflüsse, Arbeitssicherheit und die Arbeitsorganisation dokumentiert;
  • MELBA steht für Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit;
  • MELBA befasst sich schwerpunktmäßig mit der Dokumentation von Schlüsselqualifikationen;
  • durch das Programm MELBA+Mai können MELBA und IMBA kombiniert angewandt werden.[3]

Ergonomisches Frühwarnsystem (Ergo-FWS):

  • Ist eine Weiterentwicklung des New Produktion Worksheets (NPW), einem in der Automobilindustrie eingesetzten Instrument.
  • Ergo FWS dient der Belastungsanalyse mit dem Ziel, bestehende und geplante Arbeitsplätze zu verbessern.
  • Über den Teilbereich FWS Erg werden die Anforderungen erfasst, über FWS Med die Fähigkeiten.
  • Die Belastungsbeurteilung deckt die Körperhaltung, Kräfte und zusätzliche Belastungen (z. B. Gelenkstellungen oder Schwingungen) sowie die Handhabung von Lasten ab.[4]

Zur differenzierten Beurteilung der Belastungen und Ergonomie können ergänzend die Verfahren

  • Leitmerkmalmethoden,
  • OWAS oder
  • EAWS

für Logistik- und Produktionsarbeitsplätze verwendet werden. Zur Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen eignen sich

Aber auch unabhängig von vorhandenen Verfahren empfiehlt es sich, im Rahmen der ohnehin gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung die in Abschn. 2 dieses Beitrags dargestellten Veränderungen im Leistungsspektrum des Menschen mit einzubeziehen. In diesem Zusammenhang existieren auch bereits Empfehlungen zur alterns- und altersgerechten Arbeitsgestaltung und Gefährdungsbeurteilung, die z. B. bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden sind.

Hinsichtlich der Frage nach der Gestaltung fähigkeitsgerechter Arbeitsplätze bzw. dem fähigkeitsgerechten Einsatz der Mitarbeiter stellen Laurig, Wieland und Schulze Icking[5] einen geeigneten Weg zur fähigkeitsgerechten Zuordnung der Arbeitsperson im Arbeitssystem dar. Wie in Abb. 2 veranschaulicht, werden das Fähigkeitsprofil des Mitarbeiters und zugleich das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes (-tätigkeit/-system) erstellt. Durch einen Abgleich ergibt sich entweder eine Passung, sodass der Mitarbeiter an dem betreffenden Arbeitsplatz ohne erhöhte Gesundheitsgefährdung eingesetzt werden kann, oder es sind Maßnahmen zur Entwicklung der erforderlichen Fähigkeit und/oder Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen. Die hierfür relevanten Kriterien zur Gestaltung des Arbeitsplatzes, zur Verwendung von Hilfsmitteln oder zu arbeitszeitlichen Änderungen sollten durch die vorherigen Profilerfassungen ersichtlich sein. Inzwischen existieren zahlreiche arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Gestaltung und auch Best-Practice-Beispiele für die Umsetzung, sodass eine Anp...

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