Die Lohnsteuertabellen enthalten auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchenlohnsteuer. Inzwischen ist der Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Lohnsteuerzahler weggefallen. Bis zu folgenden Grenzbeträgen an zu zahlender Lohnsteuer wird im Jahr 2024 kein Zuschlag erhoben:

  • für Ehegatten bzw. in der Steuerklasse III bis zu 36.260 EUR Lohnsteuer im Jahr (bis 2023: 35.086 EUR),
  • in allen übrigen Fällen bis zu 18.130 EUR Lohnsteuer im Jahr (bis 2023: 17.543 EUR).

Die Freigrenzen sind ebenfalls in den Tabellen berücksichtigt.[1]

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