Die Lohnsteuertabellen sind aus dem Einkommensteuertarif abgeleitet. Wesentlicher Unterschied zwischen Lohnsteuer- und Einkommensteuertarif ist die Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge. Damit der Lohnsteuerabzug der endgültigen Einkommensteuer möglichst nahekommt, wird die Lohnsteuer nach 6 unterschiedlichen Steuerklassen berechnet, in die verschiedene Frei- und Pauschbeträge eingearbeitet sind, z. B. in
- Steuerklasse I–V der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[1];
- Steuerklasse I, II und IV der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR (72 EUR in Steuerklasse III);
- Steuerklasse I–VI die Vorsorgepauschale;
- Steuerklasse II der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR.[2].
Das für das Jahr 2024 steuerfreie Existenzminimum von 11.604 EUR für Alleinstehende (2023: 10.908) und 23.208 EUR für Verheiratete mit Steuerklasse III (2023: 21.816 EUR) wird als Grundfreibetrag bereits in der Tabelle berücksichtigt.[3]
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