Der Arbeitgeber kann für sämtliche Heimfahrten (einschließlich Zwischenheimfahrten unter der Woche) und die Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Einsatzort die tatsächlichen Aufwendungen bzw. die pauschalen Kilometersätze für Auswärtstätigkeiten steuerfrei ersetzen.

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