Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus und fallen infolge eines noch nicht getilgten Arbeitgeberdarlehens weiterhin Zinsvorteile an, von denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht mehr nachträglich einbehalten kann, muss der Arbeitgeber dies dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigen.[1]

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