Begriff

Die Gemeinden stellten Arbeitnehmern letztmals für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte aus. Die Lohnsteuerkarte wurde durch das ELStAM-Verfahren ersetzt, das grundsätzlich seit Januar 2013 gilt. Bis zur erstmaligen Teilnahme des Arbeitgebers am ELStAM-Verfahren galt die Lohnsteuerkarte 2010 fort; sog. Übergangs- und Einführungszeitraum bis Ende 2013. Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte 2010 konnten beim Finanzamt eine sog. Ersatzbescheinigung beantragen bzw. die besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei abweichenden Meldedaten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Lohnsteuerabzugsmerkmale sind seit 2012 in § 39 EStG, R 39.1-39.2 LStR und H 39.1 -39.2 LStH geregelt. Die Regelungen zur Einführung des ELStAM-Verfahrens, insbesondere zur Bildung und Anwendung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, finden sich in § 39e EStG.

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