Der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erfolgt anhand der dem Arbeitgeber übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Insbesondere werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in sog. Steuerklassen eingereiht.

In Ausnahme- und Problemfällen können die Merkmale auch durch eine "Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug", die vom Finanzamt auf Papier ausgestellt wird, vom Mitarbeiter nachgewiesen werden.

Weichen die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Merkmale zu Ungunsten des Arbeitnehmers von seinen persönlichen Verhältnissen ab und wird hierdurch zu viel Lohnsteuer einbehalten, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Erstattung der zu viel einbehaltenen Beträge im Wege einer Änderung oder nach Ablauf des Kalenderjahres durch Einkommensteuerveranlagung zu erreichen.[1]

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