Arbeitgeber können den Arbeitnehmern, die eine private Krankenversicherung unter Vereinbarung einer Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, die nicht von der Krankenversicherung übernommenen Krankheitskosten bis 600 EUR steuerfrei erstatten. Eine steuerfreie Erstattung der Selbstbeteiligung unabhängig von tatsächlich entstandenen Kosten ist allerdings ausgeschlossen.

 
Praxis-Beispiel

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss bei Zahnersatz

Ein Arbeitgeber leistet dem Arbeitnehmer nach Vorlage der Rechnung einen Zuschuss von 200 EUR zu den von der Krankenkasse nicht übernommenen Kosten für Zahnersatz.

Ergebnis: Der Zuschuss bleibt als Beihilfe steuerfrei. Da die Beihilfe den Betrag von 600 EUR nicht übersteigt, ist nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer auch finanziell bedürftig ist.

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