Beihilfen und Unterstützungsleistungen in Notfällen können nur steuerfrei ausgezahlt werden, wenn der Arbeitgeber auf die Zahlung keinen maßgeblichen Einfluss hat. Deshalb ist die Mitbestimmung des Betriebsrats oder sonstiger Arbeitnehmervertreter vorgeschrieben. Diese Voraussetzungen müssen allerdings nur von Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmern erfüllt werden.[1]

Die Leistungen müssen vor diesem Hintergrund

  • aus einer mit eigenen Mitteln des Arbeitgebers geschaffenen, aber von ihm unabhängigen und mit ausreichender Selbstständigkeit ausgestatteten Einrichtung, z. B. Unterstützungskasse oder Hilfskasse, gewährt werden,
  • aus Beträgen gezahlt werden, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat oder sonstigen Vertretern der Arbeitnehmer zu dem Zweck überweist, aus diesen Beträgen Unterstützungen an die Arbeitnehmer ohne maßgebenden Einfluss des Arbeitgebers zu gewähren,
  • vom Arbeitgeber selbst erst nach Anhörung des Betriebsrats oder sonstiger Vertreter der Arbeitnehmer gewährt oder nach einheitlichen Grundsätzen bewilligt werden, denen der Betriebsrat oder sonstige Vertreter der Arbeitnehmer zugestimmt haben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge