Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gesellschaftsform geschaffen.

Bei der Societas Europaea (SE = wörtlich: Europäische Gesellschaft, in Deutschland: Europäische Aktiengesellschaft) handelt es sich um eine Gesellschaft, deren Mindestkapital in Höhe von 120.000 EUR in Aktien zerlegt ist und daher die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft hat. Damit entspricht die SE als große und wirtschaftlich starke Gesellschaft einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht.

Die SE kann mit einer monistischen oder dualistischen Verwaltungsstruktur aufgebaut sein. Dies erschwert den Vergleich mit einer AG nach deutschem Recht, weil hier lediglich der dualistische Aufbau mit je einem separaten Leitungs- und Aufsichtsorgan besteht.

Bewertung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Beschäftigte Organmitglieder einer monistisch strukturierten SE, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, waren bis zum 31.3.2021 wegen der strukturellen Besonderheiten nicht den deutschen Vorstandsmitgliedern einer AG vergleichbar und daher in einer Beschäftigung nicht von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen und auch nicht arbeitslosenversicherungsfrei. Aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsprechung unterliegen Mitglieder des Verwaltungsrates einer monistisch strukturierten SE ab dem 1.4.2021 nicht mehr der Rentenversicherungspflicht und sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.[2]

Für Mitglieder des Leitungsorgans einer dualistisch strukturierten SE, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, ist eine Bewertung wie bei den Mitgliedern des Vorstands einer deutschen AG möglich. Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig[3] und auch arbeitslosenversicherungsfrei.[4]

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