Erstattung durch den Arbeitgeber

Erste Tätigkeitsstätte

Seeleute

Bei Seeleuten ist das Schiff keine erste Tätigkeitsstätte (>BFH vom 19.12.2005 – BStBl 2006 II S. 378).

Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

>BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 41 ff.

Anhang 25 III

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge