Allgemeine Grundsätze

>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376)

Anhang 14

Anrechnung von Arbeitgebererstattungen auf die Entfernungspauschale

Behinderte Menschen

Benutzung verschiedener Verkehrsmittel

>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.6

Anhang 14

Dienstliche Verrichtungen auf der Fahrt

Eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegt auch vor, wenn diese gleichzeitig zu dienstlichen Verrichtungen für den Arbeitgeber genutzt wird, z. B. Abholen der Post, sich dabei aber der Charakter der Fahrt nicht wesentlich ändert und allenfalls ein geringer Umweg erforderlich wird; die erforderliche Umwegstrecke ist als Auswärtstätigkeit zu werten (>BFH vom 12.10.1990 – BStBl 1991 II S. 134).

Fahrgemeinschaften

>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.5

Anhang 14

Fahrtkosten

Leasingsonderzahlung

Durch die Entfernungspauschale wird auch eine Leasingsonderzahlung abgegolten (>BFH vom 15.4.2010 – BStBl II S. 805).

Leerfahrten

  • Wird ein Arbeitnehmer im eigenen Kraftfahrzeug von einem Dritten zu seiner ersten Tätigkeitsstätte gefahren oder wieder abgeholt, so sind die so genannten Leerfahrten selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Fahrten wegen schlechter öffentlicher Verkehrsverhältnisse erforderlich sind (>BFH vom 7.4.1989 – BStBl II S. 925).
  • bei behinderten Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG >R 9.10 Abs. 3

Mehrere Dienstverhältnisse

>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.8

Anhang 14

Mehrere Wege an einem Arbeitstag

Parkgebühren

>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 4

Anhang 14

Park and ride

>BMF vom 31.10.2013 (BStBl I S. 1376), Tz. 1.6

Anhang 14

Umwegfahrten

>Dienstliche Verrichtungen auf der Fahrt

>Fahrgemeinschaften

Unfallschäden

Neben der Entfernungspauschale können nur Aufwendungen berücksichtigt werden für die Beseitigung von Unfallschäden bei einem Verkehrsunfall

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