Die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 i. d. F. vom 10.12.2007 (BStBl I Sondernummer 1/2007), geändert durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 vom 23.11.2010 (BStBl I S. 1325) und die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 vom 8.7.2013 (BStBl I S. 851) - Lohnsteuer-Richtlinien 2013 -, sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis 31.12.2014 ergeben, letztmals anzuwenden für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1.1.2015 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer vor dem 1.1.2015 zufließen.

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