Überblick

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ein betriebliches Erstattungsverfahren. Es eröffnet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer überhöhte Steuerabzugsbeträge aus den laufenden Lohnabrechnungen nach Ablauf des Kalenderjahres zeitnah vor Erstellen der Lohnsteuerbescheinigung zu erstatten. Der Arbeitgeber ist zur Durchführung verpflichtet, wenn er am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Voraussetzungen für die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber sind in § 42b EStG und R 42b LStR geregelt.

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