Prüfungsort sind die Geschäftsräume des Arbeitgebers. In diesem Fall müssen dem Prüfer ein geeigneter Raum oder Arbeitsplatz sowie die erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.[1] Sind geeignete Geschäftsräume nicht vorhanden, kann die Prüfung stattdessen beim Finanzamt erfolgen.

 
Hinweis

Prüfung beim Steuerberater nur in Ausnahmefällen

Die Prüfung an einem anderen Prüfungsort (z. B. im Büro des Steuerberaters) kommt nur ausnahmsweise in Betracht.[2]

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