Bei Zugang der Prüfungsanordnung empfiehlt sich folgendes organisatorische Vorgehen:
- Information des steuerlichen Beraters.
- Unterrichtung des für die Entgeltabrechnung zuständigen Personals, damit dieses während der Prüfung zur Verfügung steht.
- Überprüfung des angegebenen Termins – ggf. kann beim Betriebsstättenfinanzamt eine Verschiebung des Prüfungsbeginns beantragt werden.
- Kann die Prüfung an dem angegebenen Ort durchgeführt werden?
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