Kurzbeschreibung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich hauptsächlich darauf, ob sämtliche Arbeitnehmer erfasst sind und alle zum Arbeitslohn gehörigen Einnahmen korrekt dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurden. Die Checkliste weist auf die Sachverhalte hin, auf die Lohnsteuer-Außenprüfer erfahrungsgemäß besonders achten.

Vorbemerkung

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alle Arbeitnehmer, die der Lohnsteuer unterliegen, auch tatsächlich dem Lohnsteuerabzug unterworfen worden sind und ob der gesamte Arbeitslohn erfasst wurde.

Prüfungsfelder Lohnsteuer-Außenprüfung

Darauf schaut das Finanzamt Ja Nein Anmerkungen
Stimmen die einbehaltenen und übernommenen Steuerabzugsbeträge mit den angemeldeten und abgeführten Beträgen überein? [ ] [ ]  
Wurden die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen korrekt ausgefüllt und übermittelt? [ ] [ ]  
Sind die ELStAM richtig übernommen worden?
(Zutreffende Berechnung und Einbehaltung der Steuerabzugsbeträge.)
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Wurden die Lohnsteuerabzugsbeträge richtig ermittelt?
(Anwendung der jeweils zutreffenden Lohnsteuertabellen.)
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Ist der gesamte Arbeitslohn erfasst worden?
(Prüfung der Lohnkonten und Lohnlisten.)
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Sind alle Arbeitnehmer erfasst?
(Abstimmung des Lohnkontos mit Aufwandskonten, Löhnen und Gehältern, Aushilfslöhnen und Lohnlisten; Vergleich des Jahreslohnjournals mit dem Aufwandskonto "Löhne und Gehälter".)
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Fremdleistungen oder Zahlungen an freie Mitarbeiter:
Sind selbstständig Tätige gegenüber nichtselbstständig tätigen Arbeitnehmern richtig abgegrenzt?
(Insbesondere bei Beschäftigung von Handelsvertretern, Versicherungsvertretern sowie ehemaligen Angestellten als freie Mitarbeiter, obwohl diese nach den Tätigkeitsmerkmalen Arbeitnehmer sind.)
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Sind die Aushilfslöhne richtig abgerechnet und tatsächlich geflossen?
(Liegen Aushilfslohn-Quittungen vor? Wurden Stundenaufzeichnungen gefertigt? Dies gilt insbesondere bei Betrieben des Bau- und Baunebengewerbes sowie bei Reinigungsunternehmen.)
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Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte nach § 40a EStG:
Liegen die Voraussetzungen z. B. einer kurzfristigen Beschäftigung vor? Wurde der Aushilfslohn tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlt, die die Voraussetzungen der Lohnsteuerpauschalierung erfüllen?
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Sind sämtliche teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter erfasst und richtig abgerechnet? [ ] [ ]  
Wurden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit korrekt abgerechnet und ausgezahlt? Liegen die notwendigen Nachweise/Aufzeichnungen vor? [ ] [ ]  
Stimmen die Beträge des steuerfrei ausgezahlten Kurzarbeitergelds mit den Erstattungsbeträgen der Agentur für Arbeit überein? [ ] [ ]  
Stimmen die Beträge des steuerfreien Zuschusses zum Mutterschaftsgeld mit den Erstattungsbeträgen der Krankenkassen überein? [ ] [ ]  
Stimmen die Beträge der steuerfrei ausgezahlten Verdienstausfallentschädigungen (IfSG; für Quarantäne/Kinderbetreuung) mit den Erstattungsbeträgen der jeweiligen Behörde überein? [ ] [ ]  
Sind folgende Zuwendungen / geldwerte Vorteile an Arbeitnehmer steuerlich korrekt erfasst worden?      
  • Abfindungen (Fünftelregelung)
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  • Aufmerksamkeiten / Annehmlichkeiten
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  • Aufwandsentschädigungen
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  • Auslagenersatz
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  • Beihilfen in Notfällen (Notstandsbeihilfen)
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  • Beiträge für persönliche Arbeitnehmermitgliedschaften in Vereinen
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  • Berufskleidung
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  • Bewirtungskosten
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  • Dienstwagen zur privaten Nutzung
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  • Dienstrad
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  • Erholungsbeihilfen
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  • Essens-/Kantinenzuschüsse
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  • Fahrtkostenersatz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
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  • Geschenke (Geburt, Hochzeit, Kommunion, Konfirmation, Jubiläum usw.)
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  • Gesundheitsförderung, betriebliche
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  • Gewinne (Verlosung, Preisausschreiben von Geschäftspartnern)
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  • Gutscheine
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  • Mankogelder
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  • Jahresdauerkarten für Sportvereine oder kulturelle Veranstaltungen
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  • Kindergartenzuschüsse / Kinderbetreuungskosten
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  • Heirats- und Geburtsbeihilfen
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  • Mietzuschüsse
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  • Mitarbeiteraktienprogramme (Wurde der korrekte Aktienkurs angesetzt?)
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  • Personalrabatte
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  • Prämien, z. B. für Verbesserungsvorschläge
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  • Repräsentationsaufwendungen
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  • Sachzuwendungen
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  • Tantiemen
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  • Trennungsentschädigungen
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  • Umzugskosten
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  • Weihnachtszuwendungen
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Niedrige oder Nichtverzinsung von Darlehen an Arbeitnehmer:      
  • Ist ein Zinsvorteil von Darlehen bis 2.600 EUR als steuerfrei behandelt worden?
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  • Bei höheren Darlehen: Wurde der richtige Maßstabszinssatz als Vergleich genommen?
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  • Bei Anwendung der 50-EUR-Freigrenze (bis 2021: 44 EUR) für Sachbezüge auf den Zinsvorteil: Wurde die Grenze eingehalten? Gibt es noch andere (anzurechnende) Sachbezüge?
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Sind sämtliche Sachbezüge (geldwerte Vorteile) berücksichtigt und wurde die 50-EUR-Freigrenze (bis 2021: 44 EUR) innerhalb jedes Monats eingehalten? [ ] [ ]  
Wur...

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