Der Arbeitgeber hat die von ihm errechneten Beiträge zur Führung der Entgeltunterlagen der Einzugsstelle nachzuweisen.[1] Ein Beitragsnachweis ist für jede Einzugsstelle, mit welcher der Arbeitgeber abrechnen muss, getrennt zu erstellen und einzureichen. Durch das Krankenkassenwahlrecht kommt es häufig dazu, dass im Lohnbüro für eine Vielzahl von Krankenkassen Beitragsnachweise zu erstellen sind.

4.1 Minijob-Zentrale

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte und Beschäftigte im Haushaltsscheckverfahren hat der Arbeitgeber bzw. der Privathaushalt den Beitragsnachweis bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen einzureichen.

4.2 Arbeitgeber mit zentraler Entgeltabrechnung

Arbeitgeber mit zentraler Entgeltabrechnung und Arbeitsstätten in den Bezirken mehrerer Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen bei den Nachfolgegesellschaften der Bundesverbände der Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen oder landwirtschaftlichen Krankenkassen beantragen, dass der Beitragsnachweis dieser Nachfolgegesellschaft eingereicht wird.

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