Der Beitragsnachweis-Datensatz enthält 2 Felder für die Rechtskreise Ost und West. Es ist jeweils der Rechtskreis zu kennzeichnen, für den die Beiträge bestimmt sind. Hat ein Arbeitgeber Beiträge für Beschäftigte in beiden Rechtskreisen nachzuweisen, muss er sowohl einen Datensatz für den Rechtskreis Ost als auch einen Datensatz für den Rechtskreis West übermitteln.

 
Wichtig

Kennzeichnung der Rechtskreise

Ist ein Arbeitgeber mit seiner Betriebsstätte nur in (ehemals) Ost-Berlin tätig, ist im Datensatz das Feld Rechtskreis West zu belegen. Insoweit richtet sich die Kennzeichnung nach dem Recht der Krankenversicherung. Dort gehört Ost-Berlin zum Rechtskreis West.

Die Unterscheidung in der Krankenversicherung zwischen den verschiedenen Rechtskreisen ist aus Gründen des Risikostrukturausgleichs notwendig.

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