Arbeitet der Arbeitnehmer nachts, erhält er einen Zuschlag i. H. v. 20 %. Als Nachtarbeit gilt die Zeit zwischen 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Arbeitet das Unternehmen im Schichtbetrieb, so gilt bei Zwei-Schicht-Betrieben die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und bei Drei-Schicht-Betrieben die in der Nachtschicht geleistete Arbeit als Nachtarbeit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge