Unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit erhält der Arbeitnehmer in den Monaten April bis November einen Monatslohn von 178 Gesamttarifstundenlöhnen und in den Monaten Dezember bis März einen Monatslohn von 164 Gesamttarifstundenlöhnen.

Der Monatslohn vermindert sich um den Gesamttarifstundenlohn für Arbeitsstunden, die durch Urlaub, Krankheit mit und ohne Lohnfortzahlung, Kurzarbeit, Zeiten unbezahlter Freistellung und unentschuldigte Fehlzeiten ausfallen. Ebenso mindert sich der Monatslohn durch witterungsbedingte Ausfallstunden außerhalb der Schlechtwetterzeit, soweit diese nicht über das Ausgleichskonto ausgeglichen werden. Erhält der Arbeitnehmer während dieser Zeiten eine Vergütung oder Lohnersatzleistung, so wird diese zusätzlich zum vereinbarten Monatslohn geleistet. Dagegen mindern Vergütungen für gesetzliche Wochenfeiertage bzw. Freistellungstage[1] den Monatslohn.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge