Rechtsgrundlage 2020
EUR
2019
EUR
Altersentlastungsbetrag § 24a EStG    
  • Höchstbetrag
  760 836
  • Prozentsatz
  16,0% 17,6 %
Antragsgrenze für Eintragung eines Freibetrags in den ELStAM § 39a Abs. 2 EStG 600 600
Arbeitnehmer-Pauschbetrag      
  • Aktivbezüge
§ 9a Nr. 1a EStG 1.000 1.000
  • Versorgungsbezüge
§ 9a Nr. 1b EStG 102 102
Aufmerksamkeit R 19.6 LStR 60 60
Ausbildungsfreibetrag für Kinder ab 18 Jahren bei auswärtiger Unterbringung § 33a Abs. 2 EStG 924 924
BAV (Betriebliche Altersversorgung)      
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung      
  • steuerfrei bis jährlich 8 % der BBG/West
§ 3 Nr. 63 EStG 6.624 6.432
  • Höchstbetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Vervielfältigungsregelung): max. 4 % der BBG/West x Dienstjahre, max. 10 Jahre
§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG 33.120 32.160
  • Höchstbetrag bei Nachzahlungen (Nachholung): max. 8 % der BBG/West x Dienstjahre, max. 10 Jahre
§ 3 Nr. 63 Satz 4 EStG 66.240 64.320
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse      
  • steuerfrei bis jährlich 3 % der BBG/West

    (bis 2019: 2 %)

§ 3 Nr. 56 EStG 2.484 1.608
BAV-Förderbetrag (Fördersatz 30 %) § 100 EStG    
  • Förder-Höchstbetrag
  288[1] 144
  • Mindestanlagebetrag
  240 240
  • Arbeitgeberbeitrag steuerfrei bis
  960[2] 480
Arbeitslohn des Arbeitnehmers max.      
  • jährlich
  30.900[3] 26.400
  • monatlich
  2.575[4] 2.200
  • wöchentlich
  600,84[5] 513,33
  • täglich
  85,84[6] 73,33
Behinderten-Pauschbetrag § 33b Abs. 3 EStG    
Grad der Behinderung      
  • von 25 und 30
  310 310
  • von 35 und 40
  430 430
  • von 45 und 50
  570 570
  • von 55 und 60
  720 720
  • von 65 und 70
  890 890
  • von 75 und 80
  1.060 1.060
  • von 85 und 90
  1.230 1.230
  • von 95 und 100
  1.420 1.420
Blinde und Menschen, die hilflos sind   3.700 3.700
Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen, steuerfrei bis R 3.11 Abs. 2 LStR 600 600
Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG 6.000 6.000
Betriebsveranstaltung (Freibetrag je Arbeitnehmer einschl. USt) § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG 110 110
Betriebsfeiern für einzelne Arbeitnehmer, z. B. Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Verabschiedung, rundes Arbeitnehmerjubiläum (Freigrenze für Sachleistungen je Teilnehmer einschl. USt) § 19 EStG, R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR 110 110
Betreuungsleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf § 3 Nr. 34a EStG    
  • Zahlungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das einen Mitarbeiter hinsichtlich der Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen berät oder hierfür Betreuungspersonen vermittelt
Buchst. a) Leistungen in tatsächlicher Höhe (unbegrenzt) Leistungen in tatsächlicher Höhe (unbegrenzt)
  • Zahlungen an den Arbeitnehmer zur kurzfristigen Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen, wenn diese Aufwendungen aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen entstanden sind (Höchstbetragsgrenze)
Buchst. b) 600 600
Doppelte Haushaltsführung § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG, R 9.11 Abs. 5-10 LStR    
Fahrtkosten (Pkw)    
  • erste und letzte Fahrt je gefahrenen Kilometer
  0,30 0,30
  • eine Heimfahrt wöchentlich je Entfernungskilometer
  0,30 0,30
Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate (nur pauschal, kein Einzelnachweis möglich)      
  • Abwesenheit mehr als 8 Stunden
  14 12
  • An- und Abreisetag[7]
  14 12
  • Abwesenheit 24 Stunden
  28 24
Übernachtungspauschale je Übernachtung (nur Arbeitgeberersatz)      
  • 1. bis 3. Monat
  20 20
  • ab dem 4. Monat
  5 5
  • Monatliche Obergrenze bei Erstattung der tatsächlichen, nachgewiesenen Übernachtungskosten
  1.000 1.000
Pauschale bei Berufskraftfahrern   8  
Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG    
  • pro Entfernungskilometer
0,30 0,30
  • Höchstbetrag[8]
4.500 4.500
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b EStG    
  • (Grund-)Entlastungsbetrag für das 1. Kind
  1.908 1.908
  • Erhöhungsbetrag für das 2. und jedes weitere Kind[9]
  240 240
  • Sog. Corona-Erhöhungsbetrag
§ 24b Abs. 2 Satz 3 EStG 2.100  
Fehlgeldentschädigung R 19.3 Abs. 1 Nr. 4 LStR 16 16
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten ohne USt) § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG 800 800
Geschenk      
  • an Arbeitnehmer
19.6 LStR 60 60
  • an Geschäftsfreunde
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG 35 35

Gesundheitsförderung, betriebliche

(Freibetrag für Arbeitgeberleistungen)
§ 3 Nr. 34 EStG 600 500
Grundfreibetrag § 32a EStG 9.408 9.168
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (Steuerermäßigung) § 35a EStG    
  • 20 % der Aufwendungen bei geringfügiger Beschäftigung im Sinne des § 8a SGB IV bis höchstens
  510 510
  • 20 % der Aufwendungen bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in privaten Haushalten und bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen bis höchstens
  4.000 4.000
  • 20 % der Aufwendungen bei Handwerkerleistungen in un...

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