1.

Räumlich: Der Regierungsbezirk Koblenz und die Landkreise Alzey-Worms sowie Mainz-Bingen mit den hierin liegenden kreisfreien Städten.

 

2.

Fachlich: Alle Betriebe im Gebäudereinigerhandwerk

 

3.

Persönlich: Alle gewerblichen Arbeitnehmer/innen, die eine nach den Vorschriften über die Rentenversicherung, gemäß dem 6. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 5 Absatz 2 (SGB VI) bzw. § 8 (SGB IV), eine geringfügige Beschäftigung ausüben.

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