
Entsendungen müssen nicht gemeldet werden, wenn der Arbeitnehmer weniger als 30 Tage in Litauen arbeitet. Dies gilt nicht für den Bausektor.
Achtung
Anrechnung vorheriger Entsendungen
Für die Berechnung des Zeitraumes von 30 Tagen werden vorherige Entsendungen angerechnet.
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